Radtouren in und um Berlin Buch
Aktuelle Waldbrandwarnstufe
Reflektor, Warnweste & Co. sind Ihnen zu wenig um als Radfahrer in der Nacht gut wahrgenommen zu werden?
The Reflective Bicycle Project
Reflektierendes Facelifting
Bringt uns Euer Zweirad oder Fahrradrahmen und wir machen es komplett reflektierend! Wir zeigen Euch was alles machbar ist und wie Euer Bike anschließend Euren Wünschen entsprechend aussehen könnte.
Wichtig: Leider lassen es die strengen Regeln der aktuellen StVO, besonders §67, nicht zu, ein reflektierendes Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Ist Euer Rad erstmal in unseren Händen, durchläuft es folgenden Prozess:
1. Zuerst wird Euer Rad komplett auseinandergebaut bis lediglich noch der Rahmen übrig geblieben ist.
2. Dieser wandert in unsere Sandstrahlkabine wo wir den alten Lack abstrahlen, so dass am Ende eine gleichmäßige metallische Oberfläche vorhanden ist, die erst eine Beklebung mit der von uns verwendeten Folie ermöglicht.
3. Im folgenden Schritt wird die grobe Behandlung durch filigrane Handarbeit ersetzt. Der Prozess des Auftragens der reflektierenden und euren Farbwünschen entsprechenden Folie ist der schwierigste, weshalb er viel Fingerspitzengefühl und vor allem eine Menge Erfahrung erfordert.
4. Sobald wir der Ansicht sind, dass eine geschmeidigere Verarbeitung kaum noch möglich ist, tragen wir Klarlack auf, so dass das Tape belastbarer und der Rahmen witterungsbeständig wird.
5. Im letzten Arbeitsschritt setzen wir Euer Rad wieder zusammen und wenn wir schonmal dabei sind, unterziehen wir es einer gründlichen Überprüfung, so dass Ihr Euch Eure nächste Inspektion sparen könnt.
6. Schließlich bekommt Ihr Euer neues altes Fahrrad zurück, mit Eurem individuellen Design und unschlagbarer Sichtbarkeit im Dunkeln.
Sie planen eine Reise an die Ostsee und möchten das Fahrrad mitnehmen?
Hier können wir Ihnen ausgewählte Strecken anbieten. Unterkünfte werden auch angeboten. Viel Spaß!
Seit dem 01.April 2013 haben sich die Bußgelder für Radfahrer geändert.
Wir bitten Sie, um andere Verkehrsteilnehmer und sich zu schützen, die STVO immer zu beachten.
Folgende Strafen werden sonst fällig.
Bußgeldkatalog für Radfahrer (Stand: 1. April 2013)
(Zusammengestellt vom ADFC, Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 9. Auflage 2013)
Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern einzeln auf. Alle anderen Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld über 35 Euro zahlen, werden bei Radfahrern und Fußgängern mit dem halben Regelsatz geahndet. Die Tabelle erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Radfahrer beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anders bestimmt.
Zusätzlich gilt: Zum Bußgeldbescheid (in der Regel ab 40 Euro) kommen Gebühren und Zustellungskosten von 23,50 Euro hinzu. Außerdem wird ab 40 Euro Bußgeld mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.
Das Radfahren im betrunkenen Zustand ist keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit – ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) kann der Radler vor Gericht angeklagt werden. Bei Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen oder sogar ein Radfahrverbot anordnen.
Tatbestand
Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer
|
Tatbestand |
Bußgeld |
Mit Behinderung anderer |
Mit Gefährdung anderer |
Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung |
Punkte |
Nichtbenutzung des vorhandenen, beschilderten Radwegs |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
|
Benutzung des beschilderten Radweges in nicht zugelassener Richtung |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
|
Befahren einer Einbahnstraße in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
35 Euro |
|
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 15 Euro | - | - | - | |
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst | 15 Euro | - | - | - | |
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahrräder gesperrten Bereichs |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen |
15 Euro |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert |
- |
20 Euro |
25 Euro |
30 Euro |
|
Freihändig fahren |
5 Euro |
- |
- |
- |
|
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen |
5 Euro |
- |
- |
- |
|
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger |
5 Euro |
- |
- |
- |
|
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit |
20 Euro |
- |
25 Euro |
35 Euro |
|
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt |
20 Euro |
- |
25 Euro |
35 Euro |
|
Bremsen oder Klingel entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit |
15 Euro |
- |
- |
- |
|
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 80 Euro | - | - | - | |
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet |
25 Euro |
- |
- |
- |
|
Benutzung eines Mobiltelefons (ohne Freisprecheinrichtung) |
25 Euro |
- |
- |
- |
|
Missachtung des Rotlichts an der Ampel |
45 Euro |
- |
100 Euro |
120 Euro |
1 |
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot |
100 Euro |
- |
160 Euro |
180 Euro |
1 |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert |
350 Euro |
- |
- |
- |
4 |
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht |
40 Euro |
- |
- |
- |
4 |
In Fußgängerzone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet |
- |
- |
20 Euro |
- |
|
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war |
10 Euro |
- |
- |
- |
(Zusammengestellt vom ADFC, Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 9. Auflage 2013, gültig seit April 2013)
Wie wichtig der Seitenabstand für den Rad- und Autofahrer ist, können Sie im folgenden DOWNLOAD nachlesen.
Mit freundlicher Unterstützung von :
Wir haben Ihnen einige mögliche Radtouren hier schon mal vorgeschlagen. Gerne können Sie über www.komoot.de auch andere Touren planen lassen.
Die Routen die Ihnen hier vorgeschlagen werden, richten sich nicht nach festen Radmarkierungen. Es sind nur persönliche Empfehlungen aus eigener Erfahrung.
Die Routen halten sich nicht an übliche Radkarten.
Radtour 1:
Mit dem Fahrrad zum Kino in Bernau und wieder zurück :
Zeit ca. 45-60 Minuten, ca.12 Km (Zeitangaben für Eltern mit Kindern ab 7 Jahre)
Radtour 2:
Mit dem Fahrrad zum Baden an den Gorinsee:
Zeit ca. 30-45 Minuten, ca.8 Km (Zeitangaben für Eltern mit Kindern ab 7 Jahre)
Radtour 3: Berlin-Buch nach Wandlitz
Radtour 4:
Bucher Seenrundtour.
Zeit ca. ? Minuten, ca.30-45 Km (Zeitangaben für Eltern, mit Kindern nur in kleien Tagesteilen.)
Radtour 5:
Mit dem Fahrrad zur Schönower Heider
Radtour 6:
Karower Runde - kleine Runde
Radtour 7:
Karower Runde - große Runde
Strecke je Richtung etwa 18 Km. Dauert etwa 1,5 Stunden je Richtung.
Eintritt in das Waldbad EW.: 3€, Kinder 1,50€. Bootsverleih ca. 5€/Stunde http://www.liepnitzinsel.de/
Je Richtung fährt man ca.20 km und benötigt etwa 1,5 Stunden für jede Tour.
Anfänger können die Tour bewälltigen. Es gibt aber anspruchsvolle Abschnitte. Ab Blumenberg ist der Untergrund nicht imer sehr fest.
Buch - Wandlitzsee - Buch
Die 15 wichtigsten Regeln für Fahrradfahrer
Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrer. Auch Radfahrer müssen sich an die Gesetze halten. Doch immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen Radlern und anderen Verkehrsteilnehmern. Hier ...... den Originallink zu diesem Artikel finden Sie hier: