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Radtouren in und um Berlin Buch 

 

Aktuelle Waldbrandwarnstufe

Reflektor, Warnweste & Co. sind Ihnen zu wenig um als Radfahrer in der Nacht gut wahrgenommen zu werden?

The Reflective Bicycle Project

Reflektierendes Facelifting

Bringt uns Euer Zweirad oder Fahrradrahmen und wir machen es komplett reflektierend! Wir zeigen Euch was alles machbar ist und wie Euer Bike anschließend Euren Wünschen entsprechend aussehen könnte.

http://happarel.de/

Wichtig: Leider lassen es die strengen Regeln der aktuellen StVO, besonders §67, nicht zu, ein reflektierendes Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.

Ist Euer Rad erstmal in unseren Händen, durchläuft es folgenden Prozess:

1. Zuerst wird Euer Rad komplett auseinandergebaut bis lediglich noch der Rahmen übrig geblieben ist.

2. Dieser wandert in unsere Sandstrahlkabine wo wir den alten Lack abstrahlen, so dass am Ende eine gleichmäßige metallische Oberfläche vorhanden ist, die erst eine Beklebung mit der von uns verwendeten Folie ermöglicht.

3. Im folgenden Schritt wird die grobe Behandlung durch filigrane Handarbeit ersetzt. Der Prozess des Auftragens der reflektierenden und euren Farbwünschen entsprechenden Folie ist der schwierigste, weshalb er viel Fingerspitzengefühl und vor allem eine Menge Erfahrung erfordert.

4. Sobald wir der Ansicht sind, dass eine geschmeidigere Verarbeitung kaum noch möglich ist, tragen wir Klarlack auf, so dass das Tape belastbarer und der Rahmen witterungsbeständig wird.

5. Im letzten Arbeitsschritt setzen wir Euer Rad wieder zusammen und wenn wir schonmal dabei sind, unterziehen wir es einer gründlichen  Überprüfung, so dass Ihr Euch Eure nächste Inspektion sparen könnt.

6. Schließlich bekommt Ihr Euer neues altes Fahrrad zurück, mit Eurem individuellen Design und unschlagbarer Sichtbarkeit im Dunkeln.

" Eine Anfrage liegt beim ADFC vor ob die STVO für solche Sicherheitsmaßnahmen in Zukunft angepasst wird. Wir werden Sie auf dem laufenden halten!"

Sie planen eine Reise an die Ostsee und möchten das Fahrrad mitnehmen?

 Hier können wir Ihnen ausgewählte Strecken anbieten. Unterkünfte werden auch angeboten. Viel Spaß!

 

Seit dem 01.April 2013 haben sich die Bußgelder für Radfahrer geändert.

Wir bitten Sie, um andere Verkehrsteilnehmer und sich zu schützen, die STVO immer zu beachten.

Folgende Strafen werden sonst fällig.

Bußgeldkatalog für Radfahrer (Stand: 1. April 2013)  
(Zusammengestellt vom ADFC, Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 9. Auflage 2013)  
Der amtliche Bußgeldkatalog führt nicht sämtliche Ordnungswidrigkeiten von Radfahrern einzeln auf. Alle anderen Verkehrsverstöße, für die Kraftfahrer ein Bußgeld über 35 Euro zahlen, werden bei Radfahrern und Fußgängern mit dem halben Regelsatz geahndet. Die Tabelle erhebt deshalb keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für Radfahrer beträgt das Verwarnungsgeld 15 Euro, wenn der Bußgeldkatalog nichts anders bestimmt.  
Zusätzlich gilt: Zum Bußgeldbescheid (in der Regel ab 40 Euro) kommen Gebühren und Zustellungskosten von 23,50 Euro hinzu. Außerdem wird ab 40 Euro Bußgeld mindestens ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen.
Das Radfahren im betrunkenen Zustand ist keine Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat: Wegen absoluter Fahrunsicherheit – ab 1,6 Promille – oder geringerer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) kann der Radler vor Gericht angeklagt werden. Bei Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen oder sogar ein Radfahrverbot anordnen.
Tatbestand  

                                                                                                                                      

Verwarnungs- und Bußgelder für Radfahrer
 

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behinderung anderer

Mit Gefährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung

Punkte

Nichtbenutzung des vor­handenen, beschilderten Radwegs

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

 
Benutzung des be­schilderten Rad­weges in nicht zugelas­sener Richtung

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

 
Befahren einer Einbahn­straße in nicht vor­geschrie­bener Fahrt­richtung

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

 
Befahren einer nicht frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Gehwegs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 
Befahren einer frei­gege­benen Fuß­gänger­zone oder eines Geh­wegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit 15 Euro - - -  
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger angepasst 15 Euro - - -  
Befahren eines für Fahrzeuge oder Fahr­räder ge­sperrten Bereichs

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 
Trotz vorhandener Schutz­streifen­markierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

-

20 Euro

25 Euro

30 Euro

 
Freihändig fahren

5 Euro

-

-

-

 
Beför­derung eines Kindes auf einem Fahr­rad ohne vor­geschrie­bene Sicher­heits­vorrich­tungen

5 Euro

-

-

-

 
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person auf einem ein­sitzigen Fahr­rad oder im Anhänger

5 Euro

-

-

-

 
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahr­rad nicht vor­handen oder nicht betriebs­bereit

20 Euro

-

25 Euro

35 Euro

 
Beleuchtung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder ver­schmutzt/verdeckt

20 Euro

-

25 Euro

35 Euro

 
Bremsen oder Klingel ent­sprechen nicht den Vor­schriften, sind nicht vor­handen oder betriebs­bereit

15 Euro

-

-

-

 
Fahrzeug nicht vorschrifts­mäßig, dadurch Verkehrs­sicherheit wesentlich beein­trächtigt 80 Euro - - -  
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet

25 Euro

-

-

-

 
Benutzung eines Mobil­telefons (ohne Frei­sprech­einrich­tung)

25 Euro

-

-

-

 
Missachtung des Rotlichts an der Ampel

45 Euro

-

100 Euro

120 Euro

1

Die Ampel war bereits län­ger als eine Sekunde rot

100 Euro

-

160 Euro

180 Euro

1

Bahn­über­gang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert

350 Euro

-

-

-

4

Fußgängern am Fuß­gänger­über­weg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 Euro

-

-

-

4

In Fuß­gänger­zone mit zugelassenem Radverkehr Fußgänger gefährdet

-

-

20 Euro

-

 
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beein­trächtigt war

10 Euro

-

-

-

 


(Zusammengestellt vom ADFC, Quelle: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, 9. Auflage 2013, gültig seit April 2013)

Wie wichtig der Seitenabstand für den Rad- und Autofahrer ist, können Sie im folgenden DOWNLOAD nachlesen.

FW_Seitenabstand_20110722.pdf

Mit freundlicher Unterstützung von :

 

Wir haben Ihnen einige mögliche Radtouren hier schon mal vorgeschlagen. Gerne können Sie über www.komoot.de auch andere Touren planen lassen.

Die Routen die Ihnen hier vorgeschlagen werden, richten sich nicht nach festen Radmarkierungen. Es sind nur persönliche Empfehlungen aus eigener Erfahrung.

Die Routen halten sich nicht an übliche Radkarten.

Radtour 1:

 

Mit dem Fahrrad zum Kino in Bernau und wieder zurück :

Zeit ca. 45-60 Minuten, ca.12 Km (Zeitangaben für Eltern mit Kindern ab 7 Jahre)

 

 

 
Die Radstrecke ist so gewählt, dass Sie mit Ihren Kindern so wenig wie möglich Kontakt zum Straßenverkehr haben.
Es geht fast nur über Radwege oder Wege die für Radfahrer und Fußgänger angelegt wurden.
Sie werden  viel Natur auf der Hin- und Rückfahrt begegnen. Gute Fahrt!
 
 

Radtour 2:

Mit dem Fahrrad zum Baden an den Gorinsee:

Zeit ca. 30-45 Minuten, ca.8 Km (Zeitangaben für Eltern mit Kindern ab 7 Jahre)

Radtour 3: Berlin-Buch nach Wandlitz

 


Radtour 4:

Bucher Seenrundtour.

Zeit ca. ? Minuten, ca.30-45 Km (Zeitangaben für Eltern, mit Kindern nur in kleien Tagesteilen.)

 

Radtour 5:

Mit dem Fahrrad zur Schönower Heider

 
 

Radtour 6:

Karower Runde - kleine Runde

 

Radtour 7:

Karower Runde - große Runde

 
Die Streckenlänge beträgt ca.18 km. Mit Pause im Cafe sollte man 2-3 Stunden planen.
 
Radtour 8:
 
von Buch - über Schönower Heide -  zum Liebnitzsee
 

Strecke je Richtung etwa 18 Km. Dauert etwa 1,5 Stunden je Richtung.

Eintritt in das Waldbad EW.: 3€, Kinder 1,50€. Bootsverleih ca. 5€/Stunde  http://www.liepnitzinsel.de/

"Für die kleine Pause für ein Eis!

 
Radtour 9:
 
Bogenschützenradtour zum Krummensee.
Es ist ratsam im Bogenschützenwald auf der Tenne zu Reservieren. Das können Sie unter www.seehof-krummensee.de machen.
 

Je Richtung fährt man ca.20 km und benötigt etwa 1,5 Stunden für jede Tour.

Anfänger können die Tour bewälltigen. Es gibt aber anspruchsvolle Abschnitte. Ab Blumenberg ist der Untergrund nicht imer sehr fest.

Radtour 10:

Buch - Wandlitzsee - Buch

 
Die Strecke ist je Richtung etwa 20 - 22 km lang. Überwiegend Wald und Feldwege die sich aber gut befahren lassen.
Dauer je Richtung ca. 1-1,5 Std.

 
 
Radtour 11:
 
 

Die 15 wichtigsten Regeln für Fahrradfahrer

Verkehrsregeln gelten nicht nur für Autofahrer. Auch Radfahrer müssen sich an die Gesetze halten. Doch immer wieder kommt es zu Missverständnissen zwischen Radlern und anderen Verkehrsteilnehmern. Hier ...

 

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